Immobilienbewertung für Scheidungsauseinandersetzung

Ehescheidungen sind oft langwierige und komplizierte, emotionsbeladene Verfahren. Gehören Immobilien zur Vermögensmasse, ist bei einer Ehescheidung häufig der Zugewinn nach § 1373 BGB strittig, meist unabhängig davon, ob die Immobilie im gemeinsamen Besitz ist, oder nur einer der Ehepartner im Grundbuch angegeben ist. Nicht selten fordern weitere strittige Sachverhalte Klärung, etwa solche, wie in die Immobilie erbrachten Arbeits- oder Geldleistungen eines Ehegatten. Das Streitpotenzial ist hier besonders hoch. Sinnvoll, prozessfördernd und kostensparend ist es, beide Ehegatten in die Klärung einzubeziehen. Eine objektive, unabhängige Bewertung durch den zertifizierten Sachverständigen empfiehlt sich bereits vorab.


Zugewinn und Immobilienbewertung

Die Ermittlung des Zugewinns, also der Unterschiedsbetrag der Anfangs- und Endwerte bedarf der Kenntnis der Marktverhältnisse über einen längeren Zeitraum und den Zugriff auf entsprechende Datenzeitreihen. Durch die langjährige Erfahrung als Immobilienmakler in der Region Aschaffenburg, Hessen und am bayerischen Untermain verfügen wir auch über detaillierte Marktkenntnisse aus diesen Gebieten und sind daher in der Lage zu allen Stichtagen marktgerechte Gutachten zu erstellen.

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