Immobilienbewertung bei Erbauseinandersetzungen
Sie haben geerbt - nur leider nicht allein?

a) …Einer Ihrer Miterben erhält aus der Erbmasse gem. Testament eine Immobilie. Sie selbst sollen entsprechend Ihrem Erbteil ausgezahlt werden.
b) …Sie erben als Erbengemeinschaft eine oder mehrere Immobilien, welche Sie nicht halten wollen, über deren Wert es in der Gemeinschaft jedoch unterschiedliche Vorstellungen gibt.
c) …Sie möchten als Miterbe die Immobilie halten und die anderen Erben auszahlen.
d) …Sie stehen mit dem Finanzamt im Unreinen über den Wert der Immobilie(n) und die angemessene Erbschaftssteuer......

Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten schafft Klarheit über Ihre bzw. die gegenseitigen Ansprüche.
Je nachdem wie groß und regional verstreut die Erbengemeinschaft ist und wie gut die Kenntnis der Erben von der oder den Immobilien ist, können unter Umständen auch schriftliche Kurzgutachten für die Moderation der unterschiedlichen Vorstellungen ausreichend sein.

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